Den Behandlungen seht immer die Aufstellung eines Behandlungsplans voraus, inklusive eines Kostenvoranschlags. Diese erste Untersuchung ist kostenlos.
Sie erhalten die Vorschläge auch schriftlich, deren Annahme Ihre Einwilligung zur Behandlung bedeutet.
Unsere Praxis verantwortet auch für die Arbeiten des Labors, das eng mit uns zusammenarbeitet. Wir verwenden ausschließlich die in der EU akzeptierten Materialien und Technologien, unter Einhaltung aller Schritte und Nachprüfen aller Vorgangsstufen.
Wir können auf unsere Arbeit eine wesentlich längere Garantie geben. Das kann jedoch nur bei technischen Fehlern Geltung haben, gegen Krankheiten gibt es heute leider noch keine Garantie.
Die Garantiezeit hängt von den verwendeten Materialien ab
Konstruktionselemente aus Porzellan und Metall 2 Jahre
Kunststoffteile 1 Jahr
Funktionsteile z. B.: Druckknopf 1 Jahr
Sollten die Implantate innerhalb von 5 Jahren kaputt gehen oder zerbrechen, setzen wir, wenn möglich, ein neues ein.
Voraussetzung der Garantie ist die jährliche Kontrolle!
Die Garantie gilt in den folgenden Fällen nicht:
Wenn der Patient die Mundhygenie vernachlässigt oder auch wenn der Patient die Anweisungen des Zahnarzt nicht einhaltet (zum Beispiel wenn er seine okklusale Nachtschine nicht trägt oder auch wenn er etwas zu sich nimmt, welches der Zahnarzt verboten hat oder nicht empfohlen hat).
Wenn er während der Behandlung oder nachher in einer anderen Praxis behandelt wird (Ausnahme: mit der Zustimmung unseren Zahnarztes).
Wenn der Patient seinen Teil- oder Vollprothesen nicht richtig lagert und pflegt.
Wenn sowohl die Ränder der Kronen aufgrund von Zahnfleisch- oder Knochenschwund freigelegt werden als auch wenn deswegen die Implantete locker werden.
Wenn der Patient in kurzer Zeit erheblich viel Gewicht verliert oder zunimmt.
Wegen einer Verletzung, zum Beispiel eine Sportverletzung.
Wenn der Zustand der Zähne und Knochen durch eine Krankheit negativ beeinflusst werden
(zum Beispiel: wegen einer Zuckerkrankheit, Epilepsie, Knochenschwund (Osteoporosis) oder Chemotherapie).
Wenn der Patient seine provisorischen/temporären Zahnersatz nicht zum vereinbarten Termin durch einen dauerhaften austauschen lässt.
Wenn der Patient bei einem Problemmfall nicht rechtzeitig die Klinik informiert.